Hygieneakademie Augsburg
anerkannte Desinfektorenschule - Bildungsstätte für Hygiene und Arbeitsschutz


Rechtliche Grundlage:

Im Rahmen einer von der Gesundheitsbehörde angeordneten Desinfektion nach §17 Abs. 3 IfSG darf diese nur durch sachkundige Personen (Desinfektor/in) durchgeführt werden. 

Aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebung in Deutschland, gibt es hierzu allerdings unterschiedliche Ausbildungsanforderungen je nach Bundesland (siehe dazu FAQ - Desinfektor).  Die vorgeschriebene und notwendige Gefährdungsbeurteilung (z. B. BioStoffV und GefStoffV) darf nach TRBA 200 und TRGS 400 nur fachkundig erfolgen. Der Desinfektor (m/w/d) erwirbt die Fähigkeit, in diesem fachkundigen Team als Experte für Desinfektionsarbeiten mitzuwirken.


Ausbildung im Kompaktkurs 

Für alle  Branchen wird der (staatl.) gepr. Desinfektor/in angeboten. Dieser ist in allen Bundesländern anerkannt.


Modulare Ausbildung im Bereich Rettungsdienst

Da der Kompaktkurs zum (staatl.) gepr. Desinfektor  branchenunspezifisch die Sachkunde zur Desinfektion vermittelt,  hat die HTW-Hygieneakademie Augsburg ein Ausbildungskonzept entwickelt, welches zum einen zeitlich wie auch im Umfang an die Belange der Lehrgangsteilnehmer anpassbar ist. Für den Bereich Rettungsdienst wird sein branchenspezifischer Ausbildungsweg "Desinfektor/in im Rettungsdienst" angeboten. In diesem werden die in den jeweiligen Vorschriften vorgegeben Übungsstunden speziell für die spezifische Ausbildung Rettungsdienst verwendet.  Hier kann mit Besuch der Module 1 und 2 (somit nur zwei Wochen!) die fachspezifische Sachkunde nach §17.3 IfSG begrenzt auf Rettungs- u. Einsatzdienste erlangt werden.   

Der Abschluss aller drei Module entspricht den Umfang des Kompaktkurses, und ist ebenfalls in allen Bundesländern anerkannt. 

 


 
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